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   OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07   

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https://dejure.org/2008,29546
OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07 (https://dejure.org/2008,29546)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2008 - 3 U 195/07 (https://dejure.org/2008,29546)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 3 U 195/07 (https://dejure.org/2008,29546)
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  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07
    Er hat die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BGH NJW 1991, 1894).

    Ein solcher Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Erstgericht die Ambivalenz der Indiztatsachen nicht erkennt oder ihnen eine Indizwirkung zuerkennt, die sie nicht haben können (BGH NJW 1991, 1894).

  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95

    Zustandekommen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07
    Zwar kann die einvernehmliche Überlassung oder Nutzung der Mietsache und Zahlung eines Entgelts nicht zwangsläufig einen Vertragsschluss bedeuten (BGH NJW 1997, 1982; Wolf/Eckert/Ball Rn. 53), auch wenn dem Austausch von Leistungen und Gegenleistungen, also den Vertragsvollzug der übereinstimmende Parteiwille entnommen werden kann, eine vertragliche Bindung einzugehen (BGH NJW 1983, 1728).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

    Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07
    Eine erneute Vernehmung ist dann erforderlich, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH MDR 2002, 1450).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung ergibt sich lediglich bei Zweifeln über die Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussagen (BGH NJW 1993, 64).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 199/01

    Abgrenzung zwischen Wohn- und Gewerberaummiete beim Mischmietverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 3 U 195/07
    Unverzichtbar ist insbesondere die schlüssige Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt (OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 589), also zumindest die Einigung über die Mietsache, die Miete und die Vertragsdauer (Wolf/Eckert/Ball Rn. 53).
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